Kleintransporter als Werbefläche: Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Fahrzeuge
Kleintransporter sind vielseitige Fahrzeuge, die in vielen Unternehmen eingesetzt werden, sei es für den Transport von Waren oder als Servicefahrzeuge. Doch diese Fahrzeuge bieten noch eine weitere, oft übersehene Möglichkeit zur Nutzung: nämlich als Werbefläche.
Das Potenzial von Kleintransportern als Werbefläche ist enorm. Indem Sie Ihre Fahrzeuge mit Ihrer Werbebotschaft oder Ihrem Firmenlogo beschriften, können Sie eine breite Zielgruppe erreichen, während Ihre Fahrzeuge unterwegs sind. Ob auf Autobahnen, in der Stadt oder in ländlichen Gebieten, Ihre Werbung wird dort gesehen, wo potenzielle Kunden sich aufhalten.
Darüber hinaus bietet die Gestaltung Ihrer Kleintransporter als Werbefläche die Möglichkeit, Ihre Markenpräsenz zu stärken und Ihr Unternehmen professionell zu präsentieren. Eine auffällige und ansprechende Fahrzeugwerbung kann dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen in den Köpfen der Verbraucher bleibt und im Gedächtnis bleibt.
Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.